sobald du auf deiner HP irgendetwas anbietest, oder auch nur auf ein angebot verlinkst, fällt deine HP unter die impressumspflicht.
und weil du geschäftsmässige teledienste anbieten willst, dann ganz sicher.
lese dazu auch hier: http://webmasterwork.com/forum/thread.php?threadid=133
3. beitrag, da habe ich schonmal in der sache gepostet, mit links zum nachlesen.
und weil du geschäftsmässige teledienste anbieten willst, dann ganz sicher.
lese dazu auch hier: http://webmasterwork.com/forum/thread.php?threadid=133
3. beitrag, da habe ich schonmal in der sache gepostet, mit links zum nachlesen.
God is not on the side of the big battalions, but on the side those who shot best.
[Voltair]
[Voltair]
Wo ist das Problem?
Hi,
ob du deinen Namen jetzt auf deiner HP nennst oder nicht, zu finden bist du auf jeden Fall und sei es durch die Eintragung im Denic.
Nur kann es dir viel Geld sparen wenn du deine Adresse regelkonform angibst.
Gruss
Macros
ob du deinen Namen jetzt auf deiner HP nennst oder nicht, zu finden bist du auf jeden Fall und sei es durch die Eintragung im Denic.
Nur kann es dir viel Geld sparen wenn du deine Adresse regelkonform angibst.
Gruss
Macros
http://ruest.net --> Freizeit in und um Oldenburg
RE: Wo ist das Problem?
Zitat
Original von Macros
Hi,
ob du deinen Namen jetzt auf deiner HP nennst oder nicht, zu finden bist du auf jeden Fall und sei es durch die Eintragung im Denic.
Nur kann es dir viel Geld sparen wenn du deine Adresse regelkonform angibst.
Gruss
Macros
Fällt das nicht unter Datenschutz?
nyuuu
bei der denic sind, wie du sicher weißt, alle de-domains registriert mit adresse und inhaber das is dafür gedacht das man die leute erreicht wenn irgendwas mit der domian oder seite ist! aus diesem grund kann man bei der denic sogennante "whois"anfragen stellen wo der inhaber genant wird, das is aber anscheinend kein verstoß gegen den datenschutz!
sonst würde da bestimmt schon jemand was gegen getan oder gesagt haben...
sonst würde da bestimmt schon jemand was gegen getan oder gesagt haben...
Dubinator
unregistriert
Gem. §6 Mediendienstevertrag muss ein Betreiber einer privaten Homepage seinen Namen und die Anschrift auf der Seite angeben. Nach meinen Informationen prüft das aber keiner nach. Gem. §12 Teledienstegesetz kann das Fehlen aber zu einem Bußgeld führen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dubinator« (24. November 2002, 18:55)
Dubinator
unregistriert
Du solltest aber bedenken, dass eine Falschangabe oder ein Fehlen ein Bußgeld von bis zu 50000€ mit sich bringen könnte.
Aber mal Hand aufs Herz. Keiner prüft das nach
außerdem dürfte sowas vor Gericht wegen Interessenmangel abgelent werden. Also falls du Ärger bekommst, einfach vor Gericht und fertig
Ich denke aber auch, dass du vor dem Bußgeld mit einer Verwarnung ohne Bußgeld rechnen kannst.
Aber mal Hand aufs Herz. Keiner prüft das nach

außerdem dürfte sowas vor Gericht wegen Interessenmangel abgelent werden. Also falls du Ärger bekommst, einfach vor Gericht und fertig

Ich denke aber auch, dass du vor dem Bußgeld mit einer Verwarnung ohne Bußgeld rechnen kannst.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dubinator« (24. November 2002, 19:00)
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